Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tour und Tanz
Deine Anmeldung wird von uns per Mail bestätigt. Die Detailinformationen werden Dir ca. 3 Wochen vor Kursbeginn per Mail zugestellt. Das Kursgeld ist spätestens bis zum Kursbeginn zu überweisen.
Rücktritt
Bei einem Rücktritt 30-10 Tage vor Beginn verrechnen wir 50% und 9-0 Tage vor Kursbeginn 100% des Pauschalpreises. Bricht jemand die Woche vorzeitig ab, ist der Pauschalpreis ganz geschuldet. Wir behalten uns vor, eine Woche abzusagen, wenn die minimale Gästezahl nicht erreicht wird. Den angemeldeten Personen werden sämtliche bereits bezahlten Beträge rückerstattet.
Rechtliche Hinweise / Haftung / Schadenersatz
Als qualifizierte Bergführer:innen mit eidgenössischem Fachausweis gewährleisten wir höchstmögliche Sicherheit in den Bergen. Da unsere Aktivitäten im freien Gelände stattfinden, können trotz grösster Sorgfalt und Professionalität nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Mit deiner Buchung anerkennst du die verbleibenden Restrisiken und verzichtest auf Schadenersatzansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber den Bergführer:innen.
Annullationskostenversicherung
Wir empfehlen Dir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Versicherung
Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Der Teilnehmer ist verpflichtet und verantwortlich für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen, wobei neben einer obligatorischen, und für die entsprechende Tour gültigen Unfall- und Krankenversicherung eine Reiseannullationskosten-Versicherung ausdrücklich empfohlen wird. Weiter empfehlen wir die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsfluggesellschaft REGA als Gönner, da diese Mitgliedschaft einen Versicherungsschutz hinsichtlich Rettungs- und Bergungskosten beinhaltet.
Bildmaterial
Während der Tour kann Bildmaterial entstehen, welches für die Website und Printprodukte verwendet werden kann. Es
ist möglich, dass einzelne Personen zu erkennen sind. Mit der Verwendung der Bilder erklärt sich der Teilnehmer
einverstanden. Ansonsten bitte um Mitteilung vor oder während der Tour.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dir und dem Bergführer:in unterliegen schweizerischem Recht unabhängig der Nationalität, sowie als auch des Schadenorts. Gerichtsstand ist CH-6403 Küssnacht am Rigi, Kanton Schwyz.
Im Weiteren gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer vom Schweizer Bergführerverband SBV.